Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qunity Gesellschaft für Kommunikation und Informationstechnologie mbH - Service 3Box - Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme des Service "3Box" der Firma Qunity Gesellschaft für Kommunikation und Informationstechnologie mbH (im folgenden "Qunity GmbH" genannt) durch Nutzer mit eigener Zugangsberechtigung (im folgenden "Nutzer" genannt) zu den angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung. § 1 Geltungsbereich Alle Leistungen der Qunity GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die mit dem Kenntnisnahmebestätigungsvermerk vor dem Absenden der Anmeldeseite in den Vertrag einbezogen werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Qunity GmbH. § 2 Leistungen Service 3Box Mit Service 3Box stellt die Qunity GmbH berechtigten Nutzern im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Maßgabe der Servicebeschreibung folgende Leistungen zur Verfügung: (1) Die Qunity GmbH stellt einen Kommunikationsserver bereit, der Anrufe, Telefaxnachrichten und Email - Nachrichten unter der dem Nutzer überlassenen Rufnummer (UAN) entgegennimmt und für die Dauer von 30 Tagen speichert und für den Abruf durch den Nutzer bereithält. Hierfür steht eine Speicherkapazität von 10 Megabyte pro UAN auf dem Kommunikationsserver der Qunity GmbH zur Verfügung. Der Dienst Service 3Box der Qunity GmbH ermöglicht den Abruf von Telefaxmitteilungen, EMail und gesprochenen Textnachrichten (Voice-Messaging) unter der dem Kunden zugeteilten UniversalAccessNumber (UAN) die für den Nutzer unter der zugewiesenen UAN empfangen worden sind. Die UAN stellt eine für Telekommunikationsdienstleistungen (Telefonnachrichten, Fax) einheitliche Rufnummer dar. Mit der Rufnummer erhält der Kunde gleichzeitig eine E-Mail-Adresse (UANMail), die sich aus einem Teil der UAN oder einer vom Nutzer gewählten Namen, sowie dem Namen eines Mailservers zusammensetzt. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Zuweisung einer kundendefinierten UAN / UANMail. (2) Der Abruf von Nachrichten, Daten und Darstellungen, die von der Qunity GmbH für den Nutzer unter der dem Nutzer mitgeteilten UAN empfangen worden sind, erfolgt nach Abfrage der dem Nutzer mitgeteilten Zugangsnummer / Paßwort aus dem Service 3Box-Kommunikationsserver zur Wiedergabe auf Personalcomputern (im folgenden "PC" genannt) oder Telekommunikationsgeräten (Telefon/Telefax). Auf Abruf durch den Nutzer werden die Mitteilungen nach Wahl des Nutzers als EMail oder Faxdatei oder als Voice-Messaging Nachricht wiedergegeben oder zur Offline-Verarbeitung übertragen. Zu den bei der Qunity GmbH gespeicherten Nachrichten (Telefon, Fax, EMail) erhält der Kunde Zugang über verschiedene Medien: 1. Zugriff (Abfrage) über Telefon: Per Telefon kann der Nutzer seine - Sprachnachrichten abhören, - Emails abhören (werden synthetisch vorgelesen), - empfangenen Emails mit einer 10 Sekunden langen Sprachnachricht beantworten - EMail und Faxnachrichten per Faxpolling über ein sprachgeführtes Menu von einem beliebigen Faxgerat aus abrufen. 2. Zugriff (Abfrage) über World-Wide-Web: Der Nutzer kann sich mit einem beliebigen Web-Browser weltweit seine - E-Mails und Faxe anzeigen lassen - Sprachnachrichten als WAV-Datei abrufen - empfangene Faxdateien als GIF-Datei herunterladen (sofern der Browser dies unterstützt). 3. Zugriff über EMail: Der Nutzer kann mit einem beliebigen POP3-Client (EMail Software wie z.B. MS © - Outlook ©, MS © - Outlook-Express ©, Pegasus© Mail, Netscape© etc.) auf seine Nachrichten zugreifen. (3) Nach dem Empfang über einen POP3-Client werden die Nachrichten nicht gelöscht, und bleiben daher weiterhin über das World Wide Web abrufbar – außer der Nutzer wünscht ausdrücklich ein anderes Vorgehen. Nach Ablauf von 30 Kalendertagen werden die Nachrichten (EMail, Telefax- und Voice-Message-Nachrichten) automatisch gelöscht. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht. (4) Eingegangene Nachrichten (Telefon/Fax/Email) werden von der Qunity GmbH 30 Kalendertage lang zum Abruf durch den Nutzer bereitgehalten und zu diesem Zweck gespeichert. Erfolgt bis zum 30-sten Tag nach Eingang der jeweiligen Nachricht kein Abruf durch den Nutzer, so werden die eingegangenen Nachrichten automatisch gelöscht und der entsprechende Speicherplatz automatisch freigegeben. (5) Soweit die Qunity GmbH sich der Dienste anderer Anbieter sowie aus anderen Diensten und Netzen bedient, um Texte, Daten, grafische Darstellungen oder Wortnachrichten im Auftrag des Nutzers ordnungsgemäß zu empfangen oder zu übertragen, ist die Leistung von Service 3Box darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu den Netzen anderer Anbieter zur Verfügung zu stellen. (6) Der Nutzer kann die unter seiner Teilnehmernummer nutzbaren Service 3Box-Leistungsmerkmale im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einschränken oder Nutzungsdaten ändern. An Samstagen, Sonntagen, bundeseinheitlichen Feiertagen, Fronleichnam und Allerheiligen hat der Nutzer keinen Anspruch auf Bearbeitung von Änderungswünschen. (7) Die Qunity GmbH erbringt die im Rahmen des geschlossenen Vertrages zur Nutzung der in § 2 Absatz (1) bis (6) genannten Telekommunikationsdienstleistungen notwendigen funktionalen und technischen Dienstleistungen. Die Qunity GmbH erbringt ferner - auf jeweils schriftlich zu erteilenden Auftrag des Nutzers - im Rahmen des geschlossenen Vertrages die zur inhaltlichen Änderung und/oder Anpassung der in § 2 genannten Telekommunikationsdienstleistungen notwendigen funktionalen und technischen Dienstleistungen (8) Die Qunity GmbH übernimmt für die Dauer von 30 Kalendertagen ab Eingang von Nachrichten im Rahmen des geschlossenen Vertrages die regelmäßige Sicherung der Daten, die im Rahmen der in § 2 (1) bis (6) genannten Telekommunikationsdienstleistungen auf dem Kommunikationsserver, auf dem die der UAN des Nutzers zugeordneten Daten für den Nutzer gespeichert sind. (9) Die Lieferung von Software jeder Art ist nicht Gegenstand getroffener Vereinbarungen über die Dienstleistungen Service 3Box. Soweit zur Nutzung der Dienste oder anderer Leistungen oder Ergebnisse aus dem geschlossenen Vertrag Software notwendig ist, hat diese der Nutzer auf eigene Kosten anzuschaffen und zu unterhalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. § 3 Nutzungsgrenzen (1) Der Zugang und die Nutzung der Dienstleistungen des Service 3Box erfolgt mittels herkömmlicher Kommunikationsmittel (Telefon, Fax, EMail) über das beim Nutzer vorhandene Telefonnetz/ISDN und über andere Netze nach den jeweils dafür geltenden Bedingungen. Voraussetzung für die Nutzbarkeit der angebotenen Dienstleistungen Service 3Box der Qunity GmbH ist, daß der Kunde über derartige Kommunikationsgeräte und die erforderlichen Zugangsberechtigungen / freigeschaltete Anschlüsse verfügt. Die Erbringung der Dienste eines Access-Providers ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Nutzer hat für den Netzzugang einen eigenen Access-Provider zu beauftragen. Die Leistungen der Qunity GmbH werden auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG oder anderer Diensteanbieter (Access-Provider) erbracht. Für die Verfügbarkeit sowie Nutzbarkeit dieser Wege gelten die Bestimmungen der Telekom AG oder der Access-Provider gegenüber dem Kunden für diese Vereinbarung entsprechend. Die Qunity GmbH haftet nicht für die Funktion, Verfügbarkeit oder sonstige im Bereich Dritter liegender Störungen von Telekommunikationsleitungen, -Einrichtungen, -Endgeräte, Software oder PC-Geräten des Nutzers und die Funktion und Verfügbarkeit von Übertragungswegen. (2) Der Zugang zu Service 3Box wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten der Qunity GmbH durch die Zugangsberechtigung (UAN / Benutzername und Kundenkennwort / PIN) ermöglicht. Der Nutzer kann das persönliche Kennwort und seine Persönliche Identifikations-Nummer (PIN) jederzeit ändern. (3) Werden unter einer UAN zweimal hintereinander falsche persönliche PINs in Service 3Box registriert, wird die Verbindung unterbrochen. Werden zwischen zwei Datenreorganisationen, die Qunity GmbH im Regelfall täglich durchführt, fünfmal gescheiterte Abfrageversuche unter einer UAN registriert, so wird die Abfragemöglichkeit zum Schutz des Nutzers vorübergehend gesperrt. Eingehende Nachrichten werden weiterhin gespeichert. Die Entsperrung der Abfragemöglichkeiten erfolgt spätestens innerhalb eines Werktages nach dem Eingang eines schriftlichen Freischaltungsantrag des Nutzers bei der Qunity GmbH. (4) Der freie, in den Kosten für die in § 2 genannten Leistungsmerkmale und Dienste enthaltene Speicherplatz auf dem Kommunikationsserver der Qunity GmbH unter der UAN des Nutzers ist auf 10 MB beschränkt. (5) Soweit und sobald dieses freie Speichervolumen erreicht wird, wird die Qunity GmbH den Nutzer davon per EMail, Brief oder Fax unterrichten. Der Nutzer kann dann bei der Qunity GmbH per EMail, Brief oder Fax die entgeltliche Freigabe weiteren Speicherplatzes beantragen. Das EMail, Brief oder Fax muß dabei die Angabe enthalten, in welcher Höhe weiterer Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden soll. Für erweiterten Speicherplatz gelten die Preise pro Megabyte gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Qunity GmbH. (6) Der vorstehende Absatz gilt für die wiederholte Beantragung von erweitertem Speicherplatz entsprechend. Abweichende Vereinbarungen eines höheren Speicherplatzangebotes, verlängerter Speicherdauer von Nachrichten oder gesonderter Freigabeverfahren für die entgeltliche Bereitstellung von erweitertem Speicherplatz bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (7) Die Qunity GmbH ist befugt, die Inhalte von Nachrichten oder Dateianhängen zu überwachen und im Einzelfall Beschränkungen der Dienstleistungen zu verhängen oder eines der Leistungsmerkmale von Service 3Box zu unterbrechen oder einzustellen. Im Falle von strafrechtlicher Relevanz der Informationen ist die Qunity GmbH berechtigt und verpflichtet, die zuständigen Behörden über den Vorgang zu informieren. § 4 Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer (1) Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarten Preise entsprechend der Preisliste fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer der Qunity GmbH die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat. (2) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangskennung und das persönliche Kennwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Die Qunity GmbH haftet nicht für eventuell entstandene Schäden, die durch die mißbräuchliche Verwendung von persönlichen Zugangsdaten durch Dritte entstehen. Der Nutzer hat die Qunity GmbH von einer möglichen Verletzung der Sicherungseinrichtungen, wie etwa der unberechtigten Weitergabe oder Verwendung der Zugangskennung oder des Paßwortes unmittelbar zu benachrichtigen. Der Nutzer hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung seiner Zugangskennung entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. (3) Der Nutzer ist verpflichtet den Dienst Service 3Box sachgerecht und nur in den in dieser Vereinbarung genannten Nutzungsgrenzen, insbesondere nicht mißbräuchlich zu nutzen. Der Nutzer ist verpflichtet, es zu unterlassen, Dritten EMails / Telefaxnachrichten zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zuzusenden, wenn der Empfänger mit der Zusendung nicht einverstanden ist oder sein Einverständnis nicht vermutet werden kann. Insbesondere ist jeder Nutzer des Service 3Box verantwortlich für die Inhalte der unter Inanspruchnahme der über den Service 3Box-Anschluß versandten Nachrichten in Wort, Schrift, Bild und Ton. Die Qunity GmbH übernimmt dafür keine Haftung. Informationsangebote, übermittelte oder angebotene Inhalte dürfen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhaß aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB), den Krieg verherrlichen, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB). Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, daß die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist. (4) Der Nutzer hat die Zugänge in seinem elektronischen Postfach (EMail) regelmäßig zu kontrollieren und die gespeicherten Daten abzufragen. (5) Soweit dem Nutzer technische Funktionsstörungen im Rahmen der Leistungen gemäß dieser Vereinbarung bekannt werden, ist er verpflichtet, diese der Qunity GmbH unverzüglich mitzuteilen. § 5 Datenschutz (1) Personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung erhoben werden, werden nach den Bestimmungen des Teledienstedatenschutzgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und geschützt. Mitarbeiter der Qunity GmbH, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. (2) Soweit der Nutzer die Qunity GmbH damit beauftragt, Einträge seiner Email - Adresse oder UAN in öffentliche Verzeichnisse aufzunehmen, willigt er damit gleichzeitig in die Bekanntgabe der Adressen für diese Zwecke ein. Die Qunity GmbH tritt insoweit nur als Vertreter des Nutzers auf. Hierfür anfallende Kosten werden dem Kunden direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt. Der Nutzer stellt die Qunity GmbH von der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der im Auftrag des Kunden vermittelten Eintragungen frei. (3) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, daß die Qunity GmbH zur Abrechnung, insbesondere zur Überwachung des vereinbarten Speicherplatzes, automatisiert Nutzungsdaten erhebt. Der Nutzer willigt in die Nutzung dieser Daten zu Zwecken der Abrechnung ein und verzichtet auf die Unterrichtung über den Datenbestand. Die Daten werden, sobald sie für die Abrechnung nicht mehr erforderlich sind, von der Qunity GmbH gelöscht. (4) Der Nutzer ist berechtigt, bei der Qunity GmbH Auskunft über die dort geführten Daten zu verlangen. § 6 Gebühren (1) Mit Abschluß der Dienstleistungsvereinbarung Service 3Box ist der Nutzer verpflichtet, eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie fortlaufende monatliche Nutzungsgebühren (Grundgebühr) zu entrichten. Die Preise richten sich nach der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die Gebühren sind, beginnend mit dem Tag der Verschaffung der Zugangsmöglichkeit zu Service 3Box, für jeden angefangenen Kalendermonat zu zahlen. Mit der Einrichtungsgebühr ist die Nutzungsgebühr für den ersten Kalendermonat der Nutzung des Service 3Box abgegolten. Ab dem auf den Anmeldemonat folgenden Monatsersten sind die Nutzungsgebühren monatlich im voraus zu zahlen. (2) Über die Gebühren - mit Ausnahme der monatlich fälligen Grundgebühren - wird die Qunity GmbH Rechnung stellen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang bargeldlos zahlbar. Die monatlich fälligen Grundgebühren sind jeweils zum Dritten Werktag des Folgemonates auf das von der Qunity GmbH anzugebende Konto ohne gesonderte Rechnungsstellung zu überweisen. (3) Die Zahlung von Entgelten kann auch durch Erteilung einer Lastschriftermächtigung oder Einzugsermächtigung oder mittels Kreditkarte erfolgen. (4) Bei Kostenänderungen insbesondere der Infrastrukturkosten behält sich die Qunity GmbH vor, die laufenden Entgelte gemäß der geltenden Preisliste im Rahmen der tatsächlichen Kostenänderungen entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verträgen, die mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen sind, gilt dies jedoch nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden per EMail mitgeteilt. Ist der Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, kann er die Vereinbarung innerhalb eines Monats nach Mitteilung der geänderten Nutzungsgebühren mit sofortiger Wirkung kündigen. Erfolgt innerhalb eines Monats nach Mitteilung der geänderten Gebühren keine Kündigung des Nutzers, gelten die Preisänderungen als vom Nutzer genehmigt. Dies gilt insbesondere bei einer Weiternutzung der Dienstleistungen von Service 3Box. (5) Für nicht in der Dienstleistungsvereinbarung aufgeführte besondere Leistungen, die im Auftrag des Nutzers oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Nutzers erbracht werden oder auf einem nicht vereinbarungsgemäßen Verhalten des Nutzers beruhen und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, darf die Qunity GmbH ein angemessenes Entgelt (§ 315 BGB) berechnen sowie etwaige ihr von Dritten in diesem Zusammenhang in Rechnung gestellte Kosten dem Nutzer belasten. (6) Sonstige Entgelte, insbesondere Preise für erweiterten Speicherplatz sind ab dem Zeitpunkt der Mitteilung von Qunity GmbH über die Einrichtung des erweiterten Speicherplatzes an den Kunden zusammen mit dem Entgelt gem. Absatz (1) als Monatspauschale zur Zahlung fällig. (7) Der Nutzer ist verpflichtet, eine der Qunity GmbH erteilte Ermächtigung zur Belastung der Entgelte nach je nach gewählter Zahlungsweise während der Laufzeit der Vereinbarung aufrechtzuerhalten. Bei etwaigen Änderungen der Konto- oder Kreditkartenverbindung sowie der Adresse des Nutzers wird dieser die Qunity GmbH umgehend informieren. Bei Widerruf der Ermächtigung bzw. Fortfall der Ermächtigung aus anderem Grund kann die Qunity GmbH nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung die Nutzungsberechtigung sperren oder das Vertragsverhältnis kündigen. (8) Alle in den getroffenen Vereinbarungen genannten Preise verstehen sich jeweils inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. (9) Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist die Qunity GmbH berechtigt, den Zugang zu Service 3Box auf Kosten des Nutzers zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. (10) Kommt der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die Qunity GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Qunity GmbH vorbehalten. § 7 Einwendungen Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Preise für Leistungen der Qunity GmbH können gegenüber der Qunity GmbH nur schriftlich erhoben werden. Dies muß möglichst umgehend nach Rechnungszugang geschehen, jedoch spätestens sechs Wochen nach Rechnungsdatum. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; die Qunity GmbH wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. § 8 Haftung (1) Der Nutzer ist für von Ihm bereitgestellte Inhalte und im Rahmen der Inanspruchnahme des Service 3Box übermittelte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Der Nutzer stellt die Qunity GmbH von allen Ansprüchen und Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Nutzers gegenüber der Qunity GmbH geltend machen. Darüber hinaus ist es der Qunity GmbH im Falle einer Verletzung der Pflichten des Nutzers nach diesen Geschäftsbedingungen gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern und den Zugang zu den angebotenen Diensten zu sperren. (2) Die Qunity GmbH haftet nicht für Fehler von Software, Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder für Inhalte und Programme, die in Diensten, im Internet oder in weiteren, vom Service 3Box unabhängigen Netzen vom Nutzer oder von Dritten angeboten werden und die im Rahmen der Inanspruchnahme der durch die Qunity GmbH angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen (Service 3Box) durch den Nutzer oder Dritte zugänglich gemacht werden, und nicht für Schäden, die hieraus entstehen, es sei denn, daß diese Schäden aufgrund grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhaltens der Qunity GmbH oder aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Vereinbarung durch die Qunity GmbH herbeigeführt werden. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die Qunity GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Qunity GmbH auf den Betrag von vier Monatsgrundpauschalen pro Schadensfall begrenzt. (3) Die Qunity GmbH übernimmt keinerlei Haftung für verlorene oder vom Kunden gelöschte Nachrichten. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung solcher Nachrichten. § 9 Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von sieben Werktagen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündbar. Die Kündigung muß der Qunity GmbH oder dem Nutzer mindestens sieben Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. (2) Die Qunity GmbH ist berechtigt, nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung die Nutzungsberechtigung zu sperren. Wichtige Gründe für eine Kündigung durch die Qunity GmbH sind insbesondere ein Verstoß des Nutzers gegen § 4 der Geschäftsbedingungen, Zahlungsverzug oder nachhaltige Verstöße gegen wesentliche Bestandteile der vertraglichen Vereinbarung. Ferner entfällt nach erfolgloser Mahnung das Recht zur Nutzung des Dienstes, solange der Nutzer fällige Zahlungen nicht leistet. § 10 Sonstige Bedingungen (1) Die Qunity GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Nutzungsvereinbarung zur Bewirkung der von ihr geschuldeten Leistungen und zur Einforderung der vom Nutzer zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. (2) Die Qunity GmbH ist berechtigt, die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Die Übertragung, die dem Nutzer per EMail bekanntgegeben wird, wird wirksam mit der nächsten Nutzung der von der Qunity GmbH angebotenen Dienstleistungen nach der Bekanntgabe, es sei denn, der Nutzer macht für diesen Fall von seinem Recht Gebrauch, sich von dieser Vereinbarung dadurch zu lösen, daß er dies der Qunity GmbH oder dem Dritten innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Übertragung anzeigt. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Qunity GmbH auf einen Dritten übertragen. (3) Soweit über die Qunity GmbH Informationen, Kommunikation, Software usw. (nachstehend Inhalte) zur Verfügung gestellt werden und diese Inhalte durch unabhängige Inhalteanbieter oder andere Nutzer bereitgestellt werden, stellt die Qunity GmbH hierzu lediglich das Medium zur Verfügung. Alle Inhalte, die dem Nutzer von Dritten bereitgestellt werden, sind Inhalte des jeweiligen Urhebers, Autors oder Verbreiters. (4) Die Nutzung der angebotenen Inhalte unterliegt den geltenden Urheberrechts - und anderen Schutzgesetzen. Der Nutzer verpflichtet sich, diese Rechte nicht zu verletzen. Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, jegliche Inhalte, die er über die Qunity GmbH erhält, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu verwenden, sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist. (5) Die Computerregister bzw. Dateien und EMails, die unter angemessenen Sicherheitsbedingungen in den EDV-Systemen jeder Partei aufbewahrt werden, sind als Beweismittel für Datenübertragungen, Verträge und erbrachte Leistungen zwischen den Parteien zugelassen. Eine Aufbewahrung der Computerregister bzw. Dateien und EMails unter angemessenen Sicherheitsbedingungen wird vermutet, wenn die Dokumente systematisch auf einem dauerhaften und unveränderlichen Träger aufgenommen wurden oder durch eine digitale Signatur des Absenders geschützt ist, die dessen Absendereigenschaft und die Übereinstimmung des Dokumentes mit dem Ursprungsdokument umfaßt. § 11 Schlußbestimmungen (1) Wenn in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, so entspricht auch die Versendung einer EMail dieser Schriftform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. (2) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. (3) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. (4) Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand München. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. © qunity Gesellschaft für Kommunikation und Informationstechnologie mbH 1998/99 Stand: Juli 1998